Verwendung von Webanalyse / Trackingdiensten gemäß DSGVO

Stellungnahme aus Berlin

Die Berliner Datenschutzbehörde hat eine Stellungnahme zur Verwendung von Tracking-Diensten veröffentlicht. Darin wird bekräftigt, dass die Entscheidung des europäischen Gerichtshofs (EuGH) von der Behörde durchgesetzt wird, wenn eine Webseite weiterhin unerlaubte Tracking-Cookies verwendet.

Was ist nicht (mehr) erlaubt?

Der EuGH hat am 1.10.2019 entschieden, dass für Tracking Cookies eine informierte Einwilligung erforderlich ist. Das Wort „informiert“ ist hier entscheidend. Denn es bedeutet, dass dem Besucher zunächst ausführlich, vollständig und in einfacher Sprache erklärt werden muss, welche Tracking-Cookies verwendet werden, an wen die Daten weitergegeben werden und was damit passiert. Erst wenn der Besucher das verstanden und dem (trotzdem) zugestimmt hat, dürfen die Cookies im Browser gesetzt werden. Diese Hürde ist sehr hoch und macht die Nutzung solcher Diensten praktisch unmöglich.

Falls Sie derzeit solche Tracking-Dienste von Drittanbietern ohne informierte Einwilligung nutzen, sollten Sie diese im ersten Schritt deaktivieren. Die Berliner Datenschutzbeauftragte schreibt, dass bereits diverse Beschwerden dazu eingegangen sind und man den Fällen nachgehen und das Urteil des EuGH durchsetzen werde. Es drohen empfindliche Strafen.

Was ist erlaubt?

Die Stellungnahme konkretisiert glücklicherweise auch, was erlaubt ist. Demnach dürfen Tracking-Cookies eingesetzt werden, wenn die Auswertungen nur für den Betreiber selbst verwendet werden und keiner anderen Firma zugänglich sind. Erlaubt sind Cookies auch dann, wenn sie zwar von Drittanbietern stammen, der Drittanbieter die Daten aber nicht für eigene Zwecke verwendet.

Eine Einschränkung gibt es allerdings: wenn „das Verhalten der
Webseiten-Besucherinnen und -Besucher im Detail nachvollzogen und aufgezeichnet werden
kann, etwa wenn Tastatureingaben, Maus- oder Wischbewegungen erfasst werden.“

Lösung

Es gibt mit Matomo inzwischen eine gute Alternative, die sich ähnlich leicht in die eigene Webseite integrieren lässt. Matomo ist eine webbasierte, Open-Source-Analysesoftware, die man auf der eigenen Webseite installierten kann. Wir selbst setzen diese Software schon seit vielen Jahren ein.

Falls Sie Unterstützung bei der Installation und Konfiguration benötigen: wir helfen gerne!

Wer sich nicht mit Installation, Updates und Sicherheit auseinandersetzen möchte, kann alternativ auch einen Drittanbieter verwenden. Wichtig ist aber, dass dieser die Daten nicht selbst verwendet. Unser Angebot erfüllt die Voraussetzung.

Um DSGVO-konform zu sein, dürfen die Plugins „Heatmaps“ und „Session Recordings“ in Matomo nicht aktiviert werden. Diese sind dafür gedacht, das Besucherverhalten im Detail zu verfolgen, was laut der oben zitierten Stellungnahme nicht erlaubt ist.

Fragen?

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Wir bieten einen exzellenten IT-Service für Unternehmen, d.h. wir betreuen nicht nur IT-Systeme und halten sie aktuell und sicher, sondern sind auch Ihr Ansprechpartner in allen technischen Fragestellungen.

Auch die Betreuung von Hosting-, Linux- und Online-Systemen sind Teil unseres Angebots. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf oder fordern ein individuelles Angebot für unseren IT-Service an.